NOO
WORLD ORDER
Eine
kognitiv-imaginative „Simulation“ über humane Zukunft,
die
in einer Gegenwart beginnt – und Umsetzung postuliert!
Von
J Michael Heynen
I.
Einführung
Zuerst:
‚Noo‘ stammt
vom griechischen Noos / Nous und bezeichnet
„die menschliche Fähigkeit, etwas geistig zu erfassen, und die
Instanz im Menschen, die für das Erkennen und Denken zuständig ist,
also Geist, Intellekt, Verstand, Vernunft, auch die göttliche
Weltvernunft … (Wikipedia).
Zugleich
kennzeichnet
‚Noos‘
das neue, dem
Anthropozän folgende Zeitalter
der Menschheit: das Noozän!
Während im Anthropozän die Menschen die Geo- und Biospäre des
Planeten mehr schlecht als recht beherrschten, beginnen sie im
Noozän, sich mit der Noosphere (wieder rück-)
zu verbinden. Dabei wird Leben vergeistigt und Geist verlebendigt;
menschliches Handeln folgt endlich dem individuellen Selbst, somit
aus Einsicht und Erkenntnis,
aus Gefühl und Verstand, aus Vernuft und Geist. Es gelingt – unter
der Suprematie des Noos
– die harmonisierende Equilibrierung bei der Beherrschung der
Lebensprozesse in allen Sphären menschlichen Bewusstseins und
Seins.
Der
Übergang ins neue Zeitalter, dem Noozän, war Krisen geprägt und
leidvoll, zugleich aus folgender, erhabener Erkenntnis vollzogen:
De-Individualisierung sowie
weitgehende Ökonomisierung und
Monetarisierung
(Materialismus),
Infantilisierung und (Selbst-) Entmündigung, egomanische
Projektionen und egozentrische Formrituale, Desinformation und
nihilistischer
Machtmissbrauch haben
politische Repräsentation und Regieren sowie
weite Teile der Wirtschaft von
Menschen und Gesellschaften irreversibel entkoppelt. Politisch –
und eben auch ökonomisch
- anmaßende „Gestaltungsmacht“ hinterließ Sinn-
| Entleerung und schließlich ein
historisch einmaliges Vakuum bezüglich Legitimation und Vertrauen.
Der
öffentliche Raum wurde so auch
zum Entleerungsraum der Humanität. Die
sog. „Politik“ und ihre „Eliten“ haben sich endgültig
paralysiert und das Finale
ihrer vor allem
systemischen Unfähigkeit und
satanischen Irrlehren endgültig
„vollbracht“. Das
daraus folgende multiple Systemversagen – fortgesetzte Friedens-
und Freiheitsverluste, Gewalt und Kriege, Konkurs und Verarmung –
prägte die Erfahrungen der sog „letzten Generation“ im
Anthropozän und führte zur Erkenntnis
geleiteten Feststellung
im Übergang:
Von Menschen für Menschen!
Im
Übergang zum Noozän geschieht dann bereits folgendes: Menschen
regionaler wie globaler zwischen-, gesellschaftlicher Einheiten
kommen zusammen, um über ihre Kooperation in der Krisenbewältigung
hinaus eine Charta über eine tatsächlich neue, eine noozänische
Weltordnung zu beraten. Die einzige Voraussetzung war, dass diese Art
von Repräsentanten folgende zentrale Eigenschaften erfüllten:
Individualität - also kein Systemagent
überkommener,
typischer
Konformität -,
dann
Beherrschung prinzipalischer, transpersonaler innerer / äußerer
Führungskompetenz und Integrität, kreativ-kognitive, also Geist
geführte Kapazität, einsehendes Verstehen und Begreifen ihrer
Gesellschaften, dann vor allem Freude an der schöpferischen
Verschränkung von Geist und Leben, von
Mensch und Gesellschaften!
Die
Repräsentanten dieser Art kommen also zusammen und beraten den
ersten Entwurf einer sog. ‚Noo World Order‘, der bewusst auch auf
juridische Komplexität verzichtet und auf Grundsätzliches sowie
zentrale paradigmatische Maximen konzentriert ist:
II.
Noo World Order - Charta [
Erster Entwurf
]
Präambel
Wir,
die Repräsentanten jeweiliger Gesellschaftswelten, kommen in freiem
Willen zusammen, um über die Charta einer realen, neuen Weltordnung,
einer ‚Noo World Order‘ zu beraten. Folgendes stellen wir voran:
Wir
alle sind Teil der Schöpfung als Raum des freien Willens; in ihrer
Gesetzlichkeit ist unsere freie, ko-kreative Weiterentwicklung
angelegt. Gemäß Maß und Mitte dieser Gesetzlichkeit streben wir
als lernender menschlicher Teil dieses Raums in offener, nicht nur
horizontaler, sondern vor allem auch vertikaler Interaktion danach,
die Schöpfung und ihre Quell-Codes gemäß unseren besten
Fähigkeiten zu begreifen und durch Verlebendigung in den
universellen Entwicklungsprozess zurück zu geben (Emanation). Dafür
verbinden wir uns zurück mit der Noosphäre - als geistige
Zwischenebene menschlicher Kapazität generiert und in jeweiligen
zivilisatorischen Phasen selektiv spezifiziert.
Heute,
im Beginn des Noozän, haben wir durch die Rückverbindung mit der
Noosphäre die rein existentielle Menschheitsphase des Anthropozän
und all den großartigen, zugleich einseitg technisch-materiellen
Fortschritten überwunden. Wir haben uns individuell
transpersonalisiert und uns in gesellschaftlichen Diskursen zu reiner
Führung aus Geist und Vernunft, aus Einsicht und Erkenntnis
entschieden. Dem entsprechend begründen Inneres und äußeres Wissen
unsere Absicht, in der folgend aufgeführten Charta die normativen
Grundsätze menschenwürdiger Zivilisation vorzulegen. Dies
unternehmen wir unabhängig und
mit dem reinen Ziel der Überzeugung
und Inspiration, zugleich ohne
Mission, also nicht-religiös / ideologisch. Unsere
Initiative dient dem individuellen und gesellschaftlichen Menschen,
seine friedliche und schöpferisch-freiheitliche Entwicklung zu
facilitieren, in seinen jeweiligen Kulturen zu variieren und aus
Freude an der Gestaltung
einer humanen
Zukunft multilateral zu kooperieren.
In
diesem Willen empfehlen wir folgende Maximen den kritischen,
konstruktiv-kreativen Weltdiskursen:
§
1 Mensch und Schöpfung
Der
Mensch wird in einem Raum des freien Willens geboren (Planet Erde /
Universum). Als solcher hat er Rechte und Pflichten, die aus der
universellen Schöpfungsgesetzlichkeit abzuleiten und in
Rechtsgleichheit anzuwenden sind. Die freie, insbesondere auch
angstfreie Existenz des Menschen verdient höchsten Schutz, seine
physische Identität ist die erste Bedingung seiner metaphysischen
Bestimmung und Entfaltung.
§
2 Entwicklung und Erfüllung
Als
menschlicher Teil der Schöpfung zu inkarnieren, das heißt, Leben
als Chance und Potential zu begreifen, aus der äußeren, der
physischen Realität zu lernen und die individuelle innere, die
metaphysische Wirklichkeit zu determinieren. Darin liegt der
grundsätzliche Sinn des Lebens, schöpfungs- und also
menschengerecht das individuelle Selbst zu entwickeln und
emanzipierendes Leben daraus zu gestalten – als Basis der
Humanität.
Davon
ist mit umfasst das so abgeleitete Streben nach Glück als
bedeutendem Teil menschlicher Erlösung aus der Erfüllung
transzendierenden Bewusstseins und daraus erzeugtem Sinn und Sein.
Denn das menschliche Individuum – hoch-privilegiertes Subjekt im
Universum – verfügt über die einzigartige Kapazität, sein Leben
aus Geist zu bestimmen und daraus die Bedingungen seiner Existenz zu
formen. Der Mensch ist denkendes und wahrnehmendes Subjekt in einem,
wenn er will.
§
3 Wille und Vorstellung
Der
Mensch ist ko-kreativer Teil der Schöpfung. Ausschließlich als frei
entwickelndes Individuum und mit aus seinem Selbst abgeleiteter
Führung kann er autonomen Willen und unbegrenzte Vorstellung
entwickeln. Zur schöpferischen Weiterentwicklung kann er sich mit
allen menschlich verfügbaren Sphären verbinden – vertikal
(metaphysisch) sowie horizontal (physisch), also mit der Noosphäre,
Bio- und Geosphäre usw. Der transpersonale Mensch (Selbst verbunden)
wird dabei im Verfahren der Equilibrierung (hier: Ausgleich der
Geltung der Sphären) die geistige Normativität der Noosphäre
(Supremat) zur Umsetzumg angemessener Entwicklung gewährleisten.
Denn das freie Bewusstsein bestimmt das Sein.
§
4 Determination und Diskurs
Was
der individuelle Mensch als Denkender im Sinne des Absoluten – und
nur im „inneren Tempel“ des individuellen Selbst existiert das
Absolute – determiniert, das trägt er als kommunizierendes Subjekt
in die Relativität der äußeren Realität. In der Verbindung zu
anderen Menschen werden die jeweils individuellen Positionen
korreliert und priorisiert entschieden. Im teleologischen Diskurs
können so Gruppen und Gesellschaften und Allianzen daraus entstehen.
Dieser Prozess der dialogischen Objektivation dient der Sinn- und
Wahrheitsstiftung, Willens- und Entscheidungsbildung sowie
transformierendem Interessen- und Konfliktausgleich.
§
5 Innere und äußere Führung
Der
individuelle Mensch – aus emanzipierender und freier
Transzendenzentwicklung des Selbst – beherrscht innere Führung
souverän: aus Geist und Gefühl verfügt er über die universelle
Denkgesetzlichkeit, daraus Vernunft, Logik, Einsicht und Erkenntnis
zu entfalten. So ist der Mensch, der das Allgemeine begreift, Teil
des ganzen, um sich in praktischer Vernunft zu konkretisieren; seine
ausgleichende Verbindung mit allen menschlich zugänglichen Sphären
verleiht ihm die substantielle Wahrnehmung, Menschenliebe und also
auch die Fähigkeit zu äußerer Führung. Diese schließt Eigenmacht
aus und ist geprägt von umfassender Verantwortung, Integrität und
Wahrhaftigkeit, inspirierende Kreativität und Überzeugungskraft,
geprägt von ganzheitlicher Zivilität.
§
6 Gesellschaft und Vertrag
Auf
Basis transpersonaler, kultureller Identität wird ein allgemeiner
Wille festgestellt, eine Gesellschaft (zuerst regional) zu formen, um
unter entsprechenden Ideen und Zielsetzungen Koexistenz und Synergie
zu organisieren und in diesem Geist die Zukunft zu gestalten. Die
jeweiligen Individuen und Gruppen konstituieren eine freie zivile
Gesellschaft und entscheiden über einen Vertrag (einer Verfassung
gleich), um die Bedingungen und Strukturen des Zusammenlebens
vorläufig festzuschreiben sowie erforderliche Mechanismen der
Organisation zu normieren. Einigkeit vorab besteht in der
uneingeschränkt freiwilligen Zugehörigkeit sowie in der maximalen
Einlösung des kategorischen Imperativs (Immanuel Kant).
Dabei
werden Verfahren regelmäßig zeitnah zu aktualisierender
Willensbildung festgelegt. Ähnliches gilt bei der Einführung
koordinierender Strukturen der Administration im sog. öffentlichen
Raum, wie es – im historischen Vergleich – frühere Staaten oder
zwischenstaatliche Strukturen und Funktionen eingerichtet hatten. In
diesem Zusammenhang wird die Gründung jeweiliger Zwischen- /
Staatlichkeit nur dann empfohlen, wenn es gelingt, effiziente
Verfahren zu entwickeln, die regelmäßig wiederkehrende Entfremdung
von der Willensbildung der Gesellschaft auszuschließen und dies auf
Dauer zu gewährleisten.
§
7 Gesellschaftswelt und Kulturen
Analog
zum Individuum liegt der bedeutendste Grund einer Gesellschaft und
eines Gesellschaftsvertrags in Geist und Entwicklung ihrer Kultur. In
Breite und Tiefe diesen Begriffs - Kultur - werden die Historizität
sowie die kreative Vitalität einer Gesellschaft gespiegelt. Freiheit
und Gewaltlosigkeit (psychisch vermittelte Gewalt inklusive) sind
dafür zentrale Elemente und Merkmale. Dies gilt insgesamt für die
inner- wie außer-gesellschaftlichen Beziehungen.
Die
spezifisch humane Qualität des Menschen liegt vor allem in seiner
Verbundenheit mit anderen Individuen. Gleiches gilt für die lernende
wie fördernde Verbundenheit zwischen Gesellschaften. Dies ist
getragen von der Erkenntnis, dass ihre Beziehungen weder von
(qualitativer) Gleichheit noch von Superiorität geleitet sind. Bei
aller notwendigen (formalen) Rechtsgleichheit wird der jeweilige vor
allem kulturelle Unterschied nicht nur respektiert, sonern als
Entwicklungspotential begriffen.
In
jeder Art zwischen-gesellschaftlicher Kommunikation werden
insbesondere unterschiedliche Geschwindigkeiten und kulturelle
Qualitäten der Entwicklung wahrgenommen und komplementär
einbezogen. Als jedenfalls gemeinsame Maxime ist daher zuerst die
Einhaltung universeller Schöpfungs- und Denkgesetzlichkeit als
zentraler Baustein jeweiliger Zusammenarbeit festzustellen. So werden
die Kulturen Träger und treibende Kraft einer Gesellschaft und
zugleich Gesellschaftswelt, die den Code zur Konstitution einer
Weltgesellschaft, einer humanen Zivilisation, in sich trägt.
§
8 Gesellschaftsstaat und Regieren
Die
vertraglich konstituierte Gesellschaft (in der Regel jeweils zuerst
regional) setzt sich aus Individuen und Gruppen zusammen, die ihr
grundsätzliches Selbstregieren syndizieren und in Kollaboration
einbringen. Damit wird das individuelle Selbstregieren auf die Ebene
des Regierens delegiert. Diese Bevollmächtigung gilt für ein
Regieren, das sich ausschließlich auf die Moderation und umsetzende
Koordination der jeweils freien Willensbildung bezieht.
Aus
geistiger und sozialer Verbundenheit werden auf diese Weise Form und
Funktion des Gesellschaftsstaats begründet (regional oder
inter-regional), in dem politische Macht ausschließlich mit
umfassender Legitimation des Regierens begründet wird. Die
Legitimation des Regierens wird nicht nur als quantitative Ableitung
individueller Willen, sondern als streng vernunftgerecht qualifiziert
begriffen.
Der
freie wie humane Gesellschaftsstaat hängt also wesentlich ab von:
Vertrag / Verfassung, individuelle Willensbildung, Legitimation.
Ebenso konstitutiv für das Funktionieren des Gesellschaftsstaats ist
die Vernunft und Verantwortung gemäße persönliche wie
professionelle Entwicklung seiner Träger (teils als Exzellenz
bezogene Elite wahrnehmbar). Die Akteure sind vor allem voll
transpersonal entwickelt, zugleich liegt in ihrer Individualität die
Unterschiedlichkeit ihrer kontinuierlichen Qualität und Entwicklung
begründet.
Da
im Gesellschaftsstaat Regieren die Syndikation je verfügbaren
Selbstregierens ist, können dennoch unterschiedliche Gründe dazu
führen, dass auf eine vollständige Partizipation aller Mitglieder
zu verzichten ist. Denn die höchst mögliche, verantwortbare
Qualität der Funktion des Gesellschaftsstaats ist nicht zu gefährden
bzw. zu behindern. Dafür sind gesondert Verfahren spezifischer
Delegationsmechanismen zu entwickeln, um die dauerhafte
Verteilungsgerechtigkeit „im Raum des freien Willens“ zu
gewährleisten. Insbesondere ist dabei den hohen Anforderungen an die
humanen Entwicklungskapazitäten des Gesellschaftsstaats („Wesen
und Werden“ berücksichtigend) zu entsprechen und sind die
unterschiedlichen Potentiale konstruktiv und kreativ zu fördern und
zu verbinden.
§
9 Ökonomie und Sozialität
Eine
freie, humane Gesellschaft ist nicht bestimmt von der Ökonomie und
ihrer Expansion, sondern von der vernunftgemäßen Erfüllung
existentiell notwendiger Bedingungen. Nicht Haben, sondern aus dem
Bewußtsein abgeleitetes Sein prägt die wirtschaftlichen und
sozialen Bedingungen.
Das
freie Individuum verfügt über Eigentum gemäß seiner
Leistungskapazität. Zugleich unterliegen Teile diesen Eigentums
gemäß Maß und Mitte der Vernunft dem gesellschaftlichen
Teilhabeausgleich bzw. einer angemessenen Sozialbindung
zivilgesellschaftlicher Entwicklung. Auch der Markt einer freien
Gesellschaft funktioniert klassisch nach Angebot und Nachfrage,
Produktion und Konsumtion. Dieser Kreislauf ist kompetitiv und
kooperativ sowie vor allem als eine ständig wachsende,
korrespondierende zwischen- | gesellschaftliche, qualitative
Wachstumsbewegung zu vernetzen. Diese Prozesse sind jeweils mit dem
Sinn und Nutzen gesellschaftlicher Entwicklungsziele zu korrelieren.
Dafür
ist die klassische freie, soziale Marktwirtschaft weiter im Sinne von
Vernunft und Verbundenheit der Gesellschaftsmitglieder zu
qualifizieren. Freie Wissenschaft, Forschung und Lehre sind ebenso
direkt mit den kulturellen wie ökonomischen Gesellschaftsprozessen
zu koppeln und zu verschränken. Gleiches gilt für die Bereiche
Gesundheit und Medien etc.
Oberstes
Gebot jedenfalls ist, die individuelle Selbstbestimmung und
gesellschaftliche Entwicklung zielführend komplementär zu
equilibrieren und im jeweils korrespondierenden Interessenausgleich
zu verhandeln und entscheiden.
§
10 Menschenwelt und Zukunft
Nachdem
Individuen, Gruppen und einzelne Gesellschaften die einseitige
Beherrschung der Geo- und Biosphäre (Anthropozän) überwunden haben
und in das neue Zeitalter, das Noozän, einzutreten entschieden
haben, erkennen wir die für die Zukunft besonders
verantwortungsvolle Herausforderung darin, das Verhältnis zwischen
Führung aus Geist und Vernunft und den Bedingungen der Materie auf
Dauer angelegt und je ausgleichend zu organisieren: die Entwicklung
und nachhaltige Umsetzung eines sog. Noosystems.
Dieser
noosystemische, also der vertikale Sphärenausgleich (Noo- / Geo- und
Biosphäre) sowie der gleichzeitig horizontale Ausgleich (Individuum
/ Gesellschaft), gelingt dann auch „institutionalisiert“ auf
Dauer angelegt, wenn integre, transpersonal entwickelte Individuen
und Repräsentanten (in / zwischen den Gesellschaften) in ständigem,
freiem Diskurs best mögliche Entscheidungen oder deren jeweils
optimierende Weiterentwicklung gewährleisten.
Die
Beherrschung von ständigen Bewusstseins- und Seins-Prozessen wird
als ständiger zukunftsgerichteter Transitions- /
Transformationsprozess zur Vergeistigung von Leben und Verlebendigung
von Geist begriffen. Auf diese Weise wird eine humane Menschenwelt
auf Dauer angelegt geformt und insbesondere die Bestimmungskraft
ihrer vertikalen Weiterentwicklung humaner Zivilisation
gewährleistet. So wird die Menschenwelt als verbundene
Gesellschaftswelt in ihre Erfüllung geöffnet.
§
11 Übergangsregelung
Im
Übergang zur vollen Geltung des Noozän ist die traditionelle
Staatlichkeit umfassend und endgültig auf den Menschen hin
abzustimmen. D. h. staatliche Souveränität und Legitimität des
Regierens sind zu re-substantiieren und rückzukoppeln als befristet
bevollmächtigte Ersatzhandlung individuellen / gesellschaftlichen
sowie verbundenen Selbstregierens (vgl. Oben).
Für
die sich individuell und frei konstituierenden Gesellschaften heisst
das, die in der Regel geltenden Verfassungen gemäß ihrem Geist zu
re-aktivieren und daraus die entleert hinterlassene Form der
Staatlichkeit verlebendigen. Je nach kultureller und
gesellschaftlicher Entwicklung sind dabei Änderungen und Ergänzungen
im gesellschaftlichen Diskurs vorläufig (regelmäßige Revision) zu
entscheiden und zu beschließen.
In
diesem Prozess sind die kulturhistorischen wie rechtlichen Leistungen
der Grundrechte und der sog. ‚freiheitlichen-demokratischen
Grundordnung‘ (fdGO) als vorstaatliche noumenale Normativität zu
begreifen und in Korrelation mit der universellen Denkgesetzlichkeit
und Vernunft zugrunde zu legen. Daraus ist dann – soweit wie
erforderlich und vernünftig geboten – die legitimierende
Begründung für Staatlichkeit als begrenztes, beliehenes
Ersatzhandeln aus dem individuell verbundenen Selbstregieren
abzuleiten. Auch hier soll gelten: Die Geist deduzierte Substanz
individuellen Bewusstseins bestimmt jeweils die Form des Seins und
seiner freien, angemessenen Implementation, insbesondere als
Regieren.
Der
noosphärisch rekonnektierte und noosystemisch organisierte
Gesellschaftsstaat gemäß einer freien Menschenwelt strebt nach
einer Einführungsphase maximaler Notwendigkeit seiner Existenz
danch, sich im Maß des erfüllenden kategorischen Imperativs auf ein
Minimum zu reduzieren oder aufzulösen. Dies soll auch für die
politischen Herrschaftsräume in der freien, verbundenen
Gesellschaftswelt und schließlich für die humane Zivilisation einer
Weltgesellschaft gelten.
III.
Vom A-Posteriori zum A-Priori
Während
die Beratungen fortgesetzt werden, um nachhaltig menschengerechte
Normativität zu erzeugen, in der sich alle, auch historische
Weltkulturen repräsentiert erkennen, herrscht unter den meisten
Teilnehmern folgende Erkenntnis vor: Warum mussten wir durch all
diese schrecklichen wie Menschen unwürdigen Erfahrungen gehen, um in
mir und den anderen den wahren Menschen wahrzunehmen und zu
begreifen?! Wie konnten wir uns so weit vom Selbst entfernen sowie
von unseren multiplen genialen Kapazitäten?! Heute sind wir klüger
… und das Heute, das Jetzt ist zeitlos, wenn Geist verlebendigt und
Leben vergeistigt wird … „und das kann jeder, wenn er will!“
(Kierkegaard: „Die ewige Macht Selbst“)
Die
meisten Teilnehmer dieser Art von ‚Noo World Order Council‘
leisten also mental umfassende Vergebung und erlangen ein Stadium
realer Transformation: In der zuerst noumenalen Normativität des
oben stehenden Charta Entwurfs wurde zum einen die Historizität des
Menschheitlichen begriffen, zum andern zugeich eine humane und also
zukunftsfähige Zivilität begründet. Das Selbst des Humanen ist
oberste Instanz, zuerst universell gesetzlich gebunden und
legitimiert. Die rein quantitative Legitimation egozentrischer
Staatlichkeit ist irreversibel von der qualitativen, eben der
Legitimation durch geltende Vernunft und Denkgesetzlichkeit
überwunden, die Anthropologie mit der Kosmologie (Supremat)
equilibriert – freilich eben nicht als Theologie, sondern als
evolutionäre, humane Teleologie.
Nicht
das personale Ich oder das staatliche Über-Ich, sondern das
individuelle transpersonale Selbst wird zur obersten bestimmenden,
zugleich kommunikativen und partizipativen Gestaltungsmacht des
öffentlichen Raums, um gesellschaftlichen Willen zu moderieren und
die Umsetzung zu koordinieren: für eine freie und friedliche,
weiterentwickelnde Zivilität in einer gesicherten humanen
Zivilisation mit menschengerechter Zukunft.
©
J Michael Heynen, Baden-Baden 22.11.2023
Nomoi
Institute | https://nomoi.webnode.page/
Noumenal Cultures Council | https://culturescouncil.webnode.page/