Mittwoch, 22. November 2023

Noo World Order

 



NOO WORLD ORDER




Eine kognitiv-imaginative „Simulation“ über humane Zukunft,

die in einer Gegenwart beginnt – und Umsetzung postuliert!




Von J Michael Heynen






I. Einführung


Zuerst: ‚Noo‘ stammt vom griechischen Noos / Nous und bezeichnet „die menschliche Fähigkeit, etwas geistig zu erfassen, und die Instanz im Menschen, die für das Erkennen und Denken zuständig ist, also Geist, Intellekt, Verstand, Vernunft, auch die göttliche Weltvernunft … (Wikipedia).


Zugleich kennzeichnet ‚Noos‘ das neue, dem Anthropozän folgende Zeitalter der Menschheit: das Noozän! Während im Anthropozän die Menschen die Geo- und Biospäre des Planeten mehr schlecht als recht beherrschten, beginnen sie im Noozän, sich mit der Noosphere (wieder rück-) zu verbinden. Dabei wird Leben vergeistigt und Geist verlebendigt; menschliches Handeln folgt endlich dem individuellen Selbst, somit aus Einsicht und Erkenntnis, aus Gefühl und Verstand, aus Vernuft und Geist. Es gelingt – unter der Suprematie des Noos – die harmonisierende Equilibrierung bei der Beherrschung der Lebensprozesse in allen Sphären menschlichen Bewusstseins und Seins.


Der Übergang ins neue Zeitalter, dem Noozän, war Krisen geprägt und leidvoll, zugleich aus folgender, erhabener Erkenntnis vollzogen: De-Individualisierung sowie weitgehende Ökonomisierung und Monetarisierung (Materialismus), Infantilisierung und (Selbst-) Entmündigung, egomanische Projektionen und egozentrische Formrituale, Desinformation und nihilistischer Machtmissbrauch haben politische Repräsentation und Regieren sowie weite Teile der Wirtschaft von Menschen und Gesellschaften irreversibel entkoppelt. Politisch – und eben auch ökonomisch - anmaßende „Gestaltungsmacht“ hinterließ Sinn- | Entleerung und schließlich ein historisch einmaliges Vakuum bezüglich Legitimation und Vertrauen.


Der öffentliche Raum wurde so auch zum Entleerungsraum der Humanität. Die sog. „Politik“ und ihre „Eliten“ haben sich endgültig paralysiert und das Finale ihrer vor allem systemischen Unfähigkeit und satanischen Irrlehren endgültig „vollbracht“. Das daraus folgende multiple Systemversagen – fortgesetzte Friedens- und Freiheitsverluste, Gewalt und Kriege, Konkurs und Verarmung – prägte die Erfahrungen der sog „letzten Generation“ im Anthropozän und führte zur Erkenntnis geleiteten Feststellung im Übergang: Von Menschen für Menschen!


Im Übergang zum Noozän geschieht dann bereits folgendes: Menschen regionaler wie globaler zwischen-, gesellschaftlicher Einheiten kommen zusammen, um über ihre Kooperation in der Krisenbewältigung hinaus eine Charta über eine tatsächlich neue, eine noozänische Weltordnung zu beraten. Die einzige Voraussetzung war, dass diese Art von Repräsentanten folgende zentrale Eigenschaften erfüllten: Individualität - also kein Systemagent überkommener, typischer Konformität -, dann Beherrschung prinzipalischer, transpersonaler innerer / äußerer Führungskompetenz und Integrität, kreativ-kognitive, also Geist geführte Kapazität, einsehendes Verstehen und Begreifen ihrer Gesellschaften, dann vor allem Freude an der schöpferischen Verschränkung von Geist und Leben, von Mensch und Gesellschaften!


Die Repräsentanten dieser Art kommen also zusammen und beraten den ersten Entwurf einer sog. ‚Noo World Order‘, der bewusst auch auf juridische Komplexität verzichtet und auf Grundsätzliches sowie zentrale paradigmatische Maximen konzentriert ist:





II. Noo World Order - Charta [ Erster Entwurf ]




Präambel


Wir, die Repräsentanten jeweiliger Gesellschaftswelten, kommen in freiem Willen zusammen, um über die Charta einer realen, neuen Weltordnung, einer ‚Noo World Order‘ zu beraten. Folgendes stellen wir voran:


Wir alle sind Teil der Schöpfung als Raum des freien Willens; in ihrer Gesetzlichkeit ist unsere freie, ko-kreative Weiterentwicklung angelegt. Gemäß Maß und Mitte dieser Gesetzlichkeit streben wir als lernender menschlicher Teil dieses Raums in offener, nicht nur horizontaler, sondern vor allem auch vertikaler Interaktion danach, die Schöpfung und ihre Quell-Codes gemäß unseren besten Fähigkeiten zu begreifen und durch Verlebendigung in den universellen Entwicklungsprozess zurück zu geben (Emanation). Dafür verbinden wir uns zurück mit der Noosphäre - als geistige Zwischenebene menschlicher Kapazität generiert und in jeweiligen zivilisatorischen Phasen selektiv spezifiziert.


Heute, im Beginn des Noozän, haben wir durch die Rückverbindung mit der Noosphäre die rein existentielle Menschheitsphase des Anthropozän und all den großartigen, zugleich einseitg technisch-materiellen Fortschritten überwunden. Wir haben uns individuell transpersonalisiert und uns in gesellschaftlichen Diskursen zu reiner Führung aus Geist und Vernunft, aus Einsicht und Erkenntnis entschieden. Dem entsprechend begründen Inneres und äußeres Wissen unsere Absicht, in der folgend aufgeführten Charta die normativen Grundsätze menschenwürdiger Zivilisation vorzulegen. Dies unternehmen wir unabhängig und mit dem reinen Ziel der Überzeugung und Inspiration, zugleich ohne Mission, also nicht-religiös / ideologisch. Unsere Initiative dient dem individuellen und gesellschaftlichen Menschen, seine friedliche und schöpferisch-freiheitliche Entwicklung zu facilitieren, in seinen jeweiligen Kulturen zu variieren und aus Freude an der Gestaltung einer humanen Zukunft multilateral zu kooperieren.


In diesem Willen empfehlen wir folgende Maximen den kritischen, konstruktiv-kreativen Weltdiskursen:




§ 1 Mensch und Schöpfung


Der Mensch wird in einem Raum des freien Willens geboren (Planet Erde / Universum). Als solcher hat er Rechte und Pflichten, die aus der universellen Schöpfungsgesetzlichkeit abzuleiten und in Rechtsgleichheit anzuwenden sind. Die freie, insbesondere auch angstfreie Existenz des Menschen verdient höchsten Schutz, seine physische Identität ist die erste Bedingung seiner metaphysischen Bestimmung und Entfaltung.



§ 2 Entwicklung und Erfüllung


Als menschlicher Teil der Schöpfung zu inkarnieren, das heißt, Leben als Chance und Potential zu begreifen, aus der äußeren, der physischen Realität zu lernen und die individuelle innere, die metaphysische Wirklichkeit zu determinieren. Darin liegt der grundsätzliche Sinn des Lebens, schöpfungs- und also menschengerecht das individuelle Selbst zu entwickeln und emanzipierendes Leben daraus zu gestalten – als Basis der Humanität.


Davon ist mit umfasst das so abgeleitete Streben nach Glück als bedeutendem Teil menschlicher Erlösung aus der Erfüllung transzendierenden Bewusstseins und daraus erzeugtem Sinn und Sein. Denn das menschliche Individuum – hoch-privilegiertes Subjekt im Universum – verfügt über die einzigartige Kapazität, sein Leben aus Geist zu bestimmen und daraus die Bedingungen seiner Existenz zu formen. Der Mensch ist denkendes und wahrnehmendes Subjekt in einem, wenn er will.



§ 3 Wille und Vorstellung


Der Mensch ist ko-kreativer Teil der Schöpfung. Ausschließlich als frei entwickelndes Individuum und mit aus seinem Selbst abgeleiteter Führung kann er autonomen Willen und unbegrenzte Vorstellung entwickeln. Zur schöpferischen Weiterentwicklung kann er sich mit allen menschlich verfügbaren Sphären verbinden – vertikal (metaphysisch) sowie horizontal (physisch), also mit der Noosphäre, Bio- und Geosphäre usw. Der transpersonale Mensch (Selbst verbunden) wird dabei im Verfahren der Equilibrierung (hier: Ausgleich der Geltung der Sphären) die geistige Normativität der Noosphäre (Supremat) zur Umsetzumg angemessener Entwicklung gewährleisten. Denn das freie Bewusstsein bestimmt das Sein.



§ 4 Determination und Diskurs


Was der individuelle Mensch als Denkender im Sinne des Absoluten – und nur im „inneren Tempel“ des individuellen Selbst existiert das Absolute – determiniert, das trägt er als kommunizierendes Subjekt in die Relativität der äußeren Realität. In der Verbindung zu anderen Menschen werden die jeweils individuellen Positionen korreliert und priorisiert entschieden. Im teleologischen Diskurs können so Gruppen und Gesellschaften und Allianzen daraus entstehen. Dieser Prozess der dialogischen Objektivation dient der Sinn- und Wahrheitsstiftung, Willens- und Entscheidungsbildung sowie transformierendem Interessen- und Konfliktausgleich.



§ 5 Innere und äußere Führung


Der individuelle Mensch – aus emanzipierender und freier Transzendenzentwicklung des Selbst – beherrscht innere Führung souverän: aus Geist und Gefühl verfügt er über die universelle Denkgesetzlichkeit, daraus Vernunft, Logik, Einsicht und Erkenntnis zu entfalten. So ist der Mensch, der das Allgemeine begreift, Teil des ganzen, um sich in praktischer Vernunft zu konkretisieren; seine ausgleichende Verbindung mit allen menschlich zugänglichen Sphären verleiht ihm die substantielle Wahrnehmung, Menschenliebe und also auch die Fähigkeit zu äußerer Führung. Diese schließt Eigenmacht aus und ist geprägt von umfassender Verantwortung, Integrität und Wahrhaftigkeit, inspirierende Kreativität und Überzeugungskraft, geprägt von ganzheitlicher Zivilität.



§ 6 Gesellschaft und Vertrag


Auf Basis transpersonaler, kultureller Identität wird ein allgemeiner Wille festgestellt, eine Gesellschaft (zuerst regional) zu formen, um unter entsprechenden Ideen und Zielsetzungen Koexistenz und Synergie zu organisieren und in diesem Geist die Zukunft zu gestalten. Die jeweiligen Individuen und Gruppen konstituieren eine freie zivile Gesellschaft und entscheiden über einen Vertrag (einer Verfassung gleich), um die Bedingungen und Strukturen des Zusammenlebens vorläufig festzuschreiben sowie erforderliche Mechanismen der Organisation zu normieren. Einigkeit vorab besteht in der uneingeschränkt freiwilligen Zugehörigkeit sowie in der maximalen Einlösung des kategorischen Imperativs (Immanuel Kant).


Dabei werden Verfahren regelmäßig zeitnah zu aktualisierender Willensbildung festgelegt. Ähnliches gilt bei der Einführung koordinierender Strukturen der Administration im sog. öffentlichen Raum, wie es – im historischen Vergleich – frühere Staaten oder zwischenstaatliche Strukturen und Funktionen eingerichtet hatten. In diesem Zusammenhang wird die Gründung jeweiliger Zwischen- / Staatlichkeit nur dann empfohlen, wenn es gelingt, effiziente Verfahren zu entwickeln, die regelmäßig wiederkehrende Entfremdung von der Willensbildung der Gesellschaft auszuschließen und dies auf Dauer zu gewährleisten.



§ 7 Gesellschaftswelt und Kulturen


Analog zum Individuum liegt der bedeutendste Grund einer Gesellschaft und eines Gesellschaftsvertrags in Geist und Entwicklung ihrer Kultur. In Breite und Tiefe diesen Begriffs - Kultur - werden die Historizität sowie die kreative Vitalität einer Gesellschaft gespiegelt. Freiheit und Gewaltlosigkeit (psychisch vermittelte Gewalt inklusive) sind dafür zentrale Elemente und Merkmale. Dies gilt insgesamt für die inner- wie außer-gesellschaftlichen Beziehungen.


Die spezifisch humane Qualität des Menschen liegt vor allem in seiner Verbundenheit mit anderen Individuen. Gleiches gilt für die lernende wie fördernde Verbundenheit zwischen Gesellschaften. Dies ist getragen von der Erkenntnis, dass ihre Beziehungen weder von (qualitativer) Gleichheit noch von Superiorität geleitet sind. Bei aller notwendigen (formalen) Rechtsgleichheit wird der jeweilige vor allem kulturelle Unterschied nicht nur respektiert, sonern als Entwicklungspotential begriffen.


In jeder Art zwischen-gesellschaftlicher Kommunikation werden insbesondere unterschiedliche Geschwindigkeiten und kulturelle Qualitäten der Entwicklung wahrgenommen und komplementär einbezogen. Als jedenfalls gemeinsame Maxime ist daher zuerst die Einhaltung universeller Schöpfungs- und Denkgesetzlichkeit als zentraler Baustein jeweiliger Zusammenarbeit festzustellen. So werden die Kulturen Träger und treibende Kraft einer Gesellschaft und zugleich Gesellschaftswelt, die den Code zur Konstitution einer Weltgesellschaft, einer humanen Zivilisation, in sich trägt.



§ 8 Gesellschaftsstaat und Regieren


Die vertraglich konstituierte Gesellschaft (in der Regel jeweils zuerst regional) setzt sich aus Individuen und Gruppen zusammen, die ihr grundsätzliches Selbstregieren syndizieren und in Kollaboration einbringen. Damit wird das individuelle Selbstregieren auf die Ebene des Regierens delegiert. Diese Bevollmächtigung gilt für ein Regieren, das sich ausschließlich auf die Moderation und umsetzende Koordination der jeweils freien Willensbildung bezieht.


Aus geistiger und sozialer Verbundenheit werden auf diese Weise Form und Funktion des Gesellschaftsstaats begründet (regional oder inter-regional), in dem politische Macht ausschließlich mit umfassender Legitimation des Regierens begründet wird. Die Legitimation des Regierens wird nicht nur als quantitative Ableitung individueller Willen, sondern als streng vernunftgerecht qualifiziert begriffen.


Der freie wie humane Gesellschaftsstaat hängt also wesentlich ab von: Vertrag / Verfassung, individuelle Willensbildung, Legitimation. Ebenso konstitutiv für das Funktionieren des Gesellschaftsstaats ist die Vernunft und Verantwortung gemäße persönliche wie professionelle Entwicklung seiner Träger (teils als Exzellenz bezogene Elite wahrnehmbar). Die Akteure sind vor allem voll transpersonal entwickelt, zugleich liegt in ihrer Individualität die Unterschiedlichkeit ihrer kontinuierlichen Qualität und Entwicklung begründet.


Da im Gesellschaftsstaat Regieren die Syndikation je verfügbaren Selbstregierens ist, können dennoch unterschiedliche Gründe dazu führen, dass auf eine vollständige Partizipation aller Mitglieder zu verzichten ist. Denn die höchst mögliche, verantwortbare Qualität der Funktion des Gesellschaftsstaats ist nicht zu gefährden bzw. zu behindern. Dafür sind gesondert Verfahren spezifischer Delegationsmechanismen zu entwickeln, um die dauerhafte Verteilungsgerechtigkeit „im Raum des freien Willens“ zu gewährleisten. Insbesondere ist dabei den hohen Anforderungen an die humanen Entwicklungskapazitäten des Gesellschaftsstaats („Wesen und Werden“ berücksichtigend) zu entsprechen und sind die unterschiedlichen Potentiale konstruktiv und kreativ zu fördern und zu verbinden.



§ 9 Ökonomie und Sozialität


Eine freie, humane Gesellschaft ist nicht bestimmt von der Ökonomie und ihrer Expansion, sondern von der vernunftgemäßen Erfüllung existentiell notwendiger Bedingungen. Nicht Haben, sondern aus dem Bewußtsein abgeleitetes Sein prägt die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen.


Das freie Individuum verfügt über Eigentum gemäß seiner Leistungskapazität. Zugleich unterliegen Teile diesen Eigentums gemäß Maß und Mitte der Vernunft dem gesellschaftlichen Teilhabeausgleich bzw. einer angemessenen Sozialbindung zivilgesellschaftlicher Entwicklung. Auch der Markt einer freien Gesellschaft funktioniert klassisch nach Angebot und Nachfrage, Produktion und Konsumtion. Dieser Kreislauf ist kompetitiv und kooperativ sowie vor allem als eine ständig wachsende, korrespondierende zwischen- | gesellschaftliche, qualitative Wachstumsbewegung zu vernetzen. Diese Prozesse sind jeweils mit dem Sinn und Nutzen gesellschaftlicher Entwicklungsziele zu korrelieren.


Dafür ist die klassische freie, soziale Marktwirtschaft weiter im Sinne von Vernunft und Verbundenheit der Gesellschaftsmitglieder zu qualifizieren. Freie Wissenschaft, Forschung und Lehre sind ebenso direkt mit den kulturellen wie ökonomischen Gesellschaftsprozessen zu koppeln und zu verschränken. Gleiches gilt für die Bereiche Gesundheit und Medien etc.


Oberstes Gebot jedenfalls ist, die individuelle Selbstbestimmung und gesellschaftliche Entwicklung zielführend komplementär zu equilibrieren und im jeweils korrespondierenden Interessenausgleich zu verhandeln und entscheiden.



§ 10 Menschenwelt und Zukunft


Nachdem Individuen, Gruppen und einzelne Gesellschaften die einseitige Beherrschung der Geo- und Biosphäre (Anthropozän) überwunden haben und in das neue Zeitalter, das Noozän, einzutreten entschieden haben, erkennen wir die für die Zukunft besonders verantwortungsvolle Herausforderung darin, das Verhältnis zwischen Führung aus Geist und Vernunft und den Bedingungen der Materie auf Dauer angelegt und je ausgleichend zu organisieren: die Entwicklung und nachhaltige Umsetzung eines sog. Noosystems.


Dieser noosystemische, also der vertikale Sphärenausgleich (Noo- / Geo- und Biosphäre) sowie der gleichzeitig horizontale Ausgleich (Individuum / Gesellschaft), gelingt dann auch „institutionalisiert“ auf Dauer angelegt, wenn integre, transpersonal entwickelte Individuen und Repräsentanten (in / zwischen den Gesellschaften) in ständigem, freiem Diskurs best mögliche Entscheidungen oder deren jeweils optimierende Weiterentwicklung gewährleisten.


Die Beherrschung von ständigen Bewusstseins- und Seins-Prozessen wird als ständiger zukunftsgerichteter Transitions- / Transformationsprozess zur Vergeistigung von Leben und Verlebendigung von Geist begriffen. Auf diese Weise wird eine humane Menschenwelt auf Dauer angelegt geformt und insbesondere die Bestimmungskraft ihrer vertikalen Weiterentwicklung humaner Zivilisation gewährleistet. So wird die Menschenwelt als verbundene Gesellschaftswelt in ihre Erfüllung geöffnet.



§ 11 Übergangsregelung


Im Übergang zur vollen Geltung des Noozän ist die traditionelle Staatlichkeit umfassend und endgültig auf den Menschen hin abzustimmen. D. h. staatliche Souveränität und Legitimität des Regierens sind zu re-substantiieren und rückzukoppeln als befristet bevollmächtigte Ersatzhandlung individuellen / gesellschaftlichen sowie verbundenen Selbstregierens (vgl. Oben).


Für die sich individuell und frei konstituierenden Gesellschaften heisst das, die in der Regel geltenden Verfassungen gemäß ihrem Geist zu re-aktivieren und daraus die entleert hinterlassene Form der Staatlichkeit verlebendigen. Je nach kultureller und gesellschaftlicher Entwicklung sind dabei Änderungen und Ergänzungen im gesellschaftlichen Diskurs vorläufig (regelmäßige Revision) zu entscheiden und zu beschließen.


In diesem Prozess sind die kulturhistorischen wie rechtlichen Leistungen der Grundrechte und der sog. ‚freiheitlichen-demokratischen Grundordnung‘ (fdGO) als vorstaatliche noumenale Normativität zu begreifen und in Korrelation mit der universellen Denkgesetzlichkeit und Vernunft zugrunde zu legen. Daraus ist dann – soweit wie erforderlich und vernünftig geboten – die legitimierende Begründung für Staatlichkeit als begrenztes, beliehenes Ersatzhandeln aus dem individuell verbundenen Selbstregieren abzuleiten. Auch hier soll gelten: Die Geist deduzierte Substanz individuellen Bewusstseins bestimmt jeweils die Form des Seins und seiner freien, angemessenen Implementation, insbesondere als Regieren.


Der noosphärisch rekonnektierte und noosystemisch organisierte Gesellschaftsstaat gemäß einer freien Menschenwelt strebt nach einer Einführungsphase maximaler Notwendigkeit seiner Existenz danch, sich im Maß des erfüllenden kategorischen Imperativs auf ein Minimum zu reduzieren oder aufzulösen. Dies soll auch für die politischen Herrschaftsräume in der freien, verbundenen Gesellschaftswelt und schließlich für die humane Zivilisation einer Weltgesellschaft gelten.




III. Vom A-Posteriori zum A-Priori



Während die Beratungen fortgesetzt werden, um nachhaltig menschengerechte Normativität zu erzeugen, in der sich alle, auch historische Weltkulturen repräsentiert erkennen, herrscht unter den meisten Teilnehmern folgende Erkenntnis vor: Warum mussten wir durch all diese schrecklichen wie Menschen unwürdigen Erfahrungen gehen, um in mir und den anderen den wahren Menschen wahrzunehmen und zu begreifen?! Wie konnten wir uns so weit vom Selbst entfernen sowie von unseren multiplen genialen Kapazitäten?! Heute sind wir klüger … und das Heute, das Jetzt ist zeitlos, wenn Geist verlebendigt und Leben vergeistigt wird … „und das kann jeder, wenn er will!“ (Kierkegaard: „Die ewige Macht Selbst“)


Die meisten Teilnehmer dieser Art von ‚Noo World Order Council‘ leisten also mental umfassende Vergebung und erlangen ein Stadium realer Transformation: In der zuerst noumenalen Normativität des oben stehenden Charta Entwurfs wurde zum einen die Historizität des Menschheitlichen begriffen, zum andern zugeich eine humane und also zukunftsfähige Zivilität begründet. Das Selbst des Humanen ist oberste Instanz, zuerst universell gesetzlich gebunden und legitimiert. Die rein quantitative Legitimation egozentrischer Staatlichkeit ist irreversibel von der qualitativen, eben der Legitimation durch geltende Vernunft und Denkgesetzlichkeit überwunden, die Anthropologie mit der Kosmologie (Supremat) equilibriert – freilich eben nicht als Theologie, sondern als evolutionäre, humane Teleologie.


Nicht das personale Ich oder das staatliche Über-Ich, sondern das individuelle transpersonale Selbst wird zur obersten bestimmenden, zugleich kommunikativen und partizipativen Gestaltungsmacht des öffentlichen Raums, um gesellschaftlichen Willen zu moderieren und die Umsetzung zu koordinieren: für eine freie und friedliche, weiterentwickelnde Zivilität in einer gesicherten humanen Zivilisation mit menschengerechter Zukunft.




© J Michael Heynen, Baden-Baden 22.11.2023




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